Hier finden Sie detaillierte Informationen und Hintergrundwissen zu den Bundesgerichtsentscheiden (BGE) und ihrer Struktur, Zitierweise und statistischen Entwicklung.
Die amtliche Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts (BGE) dokumentiert rechtskräftige Urteile seit 1874. Sie ist die zentrale Quelle für die schweizerische Rechtsprechung und dient Jurist:innen, Richter:innen und Studierenden als verbindliche Referenz für die Auslegung von Gesetzen. Nur ausgewählte, präjudizielle Urteile, die von allgemeinem Interesse sind oder neue Rechtsfragen klären, werden in der amtlichen Sammlung veröffentlicht.
Die Zuordnung von Jahr zu Bandnummer ist eindeutig und linear: Band 1 gehört zum Jahr 1875, Band 151 zu 2025 und so weiter. Jedes Jahr wird ein neuer Band der BGE-Sammlung begonnen. Jeder Band enthält typischerweise rund 150 veröffentlichte Leiturteile, die nach den jeweiligen Rechtsgebieten gegliedert sind. Einige Bände können auch Anhänge oder chronologische Übersichten enthalten.
Ein Bundesgerichtsentscheid wird typischerweise wie folgt zitiert: BGE [Band] [Rechtsgebiet] [Seitenzahl].
Beispiel: BGE 142 II 123 steht für Band 142, den Bereich Zivilrecht (II), und beginnt auf Seite 123.
Die römischen Ziffern nach der Bandnummer geben das Rechtsgebiet an, zu dem der Entscheid gehört:
Diese Webseite ist eine Hilfsressource und keine offizielle Quelle. Für rechtsverbindliche und vollständige Informationen verweisen wir stets auf die offizielle Webseite des Bundesgerichts, wo alle Bundesgerichtsentscheide kostenlos und aktuell eingesehen werden können:
Dort finden Sie die Originaltexte der Urteile sowie weitere relevante juristische Informationen.