Die amtliche Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts (BGE) dokumentiert rechtskräftige Urteile seit 1874.
Die Bundesgerichtsentscheide (BGE) sind eine zentrale Quelle für die schweizerische Rechtsprechung. Sie dienen Jurist:innen, Richter:innen und Studierenden als verbindliche Referenz für die Auslegung von Gesetzen. Nur ausgewählte, präjudizielle Urteile werden in der amtlichen Sammlung veröffentlicht.
Die Zuordnung von Jahr zu Bandnummer ist eindeutig und linear: Band 1 gehört zu 1875, Band 151 zu 2025. Jedes Jahr enthält rund 150 veröffentlichte Leiturteile, gegliedert nach den Rechtsgebieten. Einige Bände enthalten Anhänge oder chronologische Übersichten.
Vollständige Entscheide finden Sie auf: www.bger.ch
Ein BGE wird typischerweise wie folgt zitiert: BGE [Band] [Rechtsgebiet] [Seitenzahl]. Beispiel: BGE 142 II 123 steht für Band 142, öffentliches Recht (II), Seite 123.
Rechtsgebiete:
Seit 1875 wurden über 20'000 Entscheide als BGE veröffentlicht. In den letzten Jahren nahm der Anteil an öffentlich-rechtlichen Entscheiden (Rechtsgebiet I) kontinuierlich zu. Der jährliche Umfang beträgt etwa 1'000 bis 1'500 Seiten.
Spitzenjahre mit besonders vielen Entscheiden: 1995, 2000, 2010, 2020.
Diese Zahlen beruhen auf öffentlich zugänglichen Statistiken, offiziellen BGE-Bänden und Berichten der Bundesgerichtsschrift.
BGE 146 I 123 = Band 146, Staatsrecht, Entscheid 123
BGE 150 IV 75 = Band 150, Strafrecht, Entscheid 75
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